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Als Förderstützung unterstützen wir vorrangig Maßnahmen und gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der klassischen Kinder- und Jugendhilfe. Projekte in Sport und Kultur ebenso wie in der Aus- und Weiterbildung junger Menschen liegen uns am Herzen.
Außerhalb unseres Stiftungszweckes liegen die Förderung von Einzelpersonen, Förderungen, die der Staat vergibt, sowie Projekte, die primär religiös initiiert sind.
Unsere finanziellen Zuwendungen sind primär als einmalige Unterstützungen für die Dauer eines Jahres ausgelegt. In Einzelfällen kann die beantragte Förderung mit Zustimmung von Stiftungsrat und Vorstand auch mehrjährig erfolgen.
Unsere Förderung erfolgt in der Regel durch eine finanzielle Zuwendung für ein Projekt oder eine Investition. Auch Mietzuschüsse oder eine Projektfinanzierung durch ein zweckgebundenes Darlehen sind durch die Stiftungssatzung abgedeckt.
Wir fördern Projekte, die inhaltlich dem Stiftungszweck entsprechend und deren Beteiligte mit unseren ethischen Grundsätzen übereinstimmen. Hierzu gehören ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Beteiligten und ein wertschätzender Umgang miteinander ebenso wie die Einhaltung geltenden Rechts.
Für das Gelingen der von uns unterstützen Projekte ist eine solide und nachhaltige Basis notwendig. Wir vergeben unsere Förderungen dann, wenn zuvor andere Möglichkeiten der Projektfinanzierung, etwa durch staatliche oder kommunale Zuschüsse, mögliche Eigenmittel und Eigenleistungen sorgfältig geprüft wurden. Die parallele Beantragung anderer Fördergelder ist ebenfalls wünschenswert. Eine ausschließliche Förderung durch die Stiftung kann in begründeten Einzelfällen in Betracht kommen.
Einblick in unsere
realisierten Projekte
Hier geben wir Ihnen einen Einblick in von uns geförderte Projekte